Fahrerlaubnisklasse AM ab 15 Jahre
Neu: Gesetzesänderung
Es kommt die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein. Diese besagt, dass der Führerschein für AM nur bis zum Vollenden des 16 Lebensjahres in Deutschland verwendet werden darf.
 
 



befähigt Euch zum Führen von
 

Zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu
4 kW im Falle von Elektromotoren. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
 

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen (bisher Klasse S) mit
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
(bei Fremdzündungsmotoren) oder einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren).

 
Vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (bisher Klasse S) mit
einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
(bei Fremdzündungsmotoren) bzw. einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg
(ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

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