Fahrerlaubnisklasse A2

befähigt Euch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Die theoretische Ausbildung umfaßt bei Ersterteilung 12 Grundstunden a` 90 Min. und 4 klassenspezifische Themen. Bei Vorsitz einer anderen Klasse sind anstelle von 12 Grundstunden nur 6 zu absolvieren.

Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen. Ein Vorbesitz der Klasse A1 verkürzt den praktischen Ausbildungsteil.

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